Bitte beachten Sie:
Diese Anzeige nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz befreit Sie nicht von der Einhaltung sonstiger gesetzlicher Vorgaben.
Insbesondere ist das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen zu beachten (bei einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Samstag bis 24:00 Uhr vor einem Sonntag oder an einem anderen Werktag bis 24:00 Uhr vor einem Feiertag), sowie das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz.
Wir bitten um Kenntnisnahme und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.