Antrag auf Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen und den Erwerb von Feuerwerk der Klasse II

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Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO: www.markt-indersdorf.de/meta/datenschutz/

Ihre persönlichen Daten
Verantwortliche Person für das Abbrennen
Anlass
Verwendung der pyrotechnischen Gegenstände

Zeitpunkt und Dauer

Beendigung bis spätestens:
in den Monaten Januar, Februar, März (MEZ), Oktober (MEZ), November und Dezember: 22.00 Uhr (MEZ) bzw. in den Monaten März (MESZ), April, Mai, Juni, Juli, August, September und Oktober (MESZ): 22.30 Uhr (MESZ)
(MESZ = Mitteleuropäische Sommerzeit: vom letzten Sonntag im März, 02.00 Uhr MEZ (wird 03.00 Uhr MESZ), bis zum letzten Sonntag im Oktober, 03.00 Uhr MESZ (wird 02.00 Uhr MEZ))

Abbrennort:

Nähere Beschreibung des Abbrennortes (z. B. Gartengrundstück eines Einfamilienhauses)
Es ist zwingend ein Lageplan vorzulegen, aus dem der Abbrennort hervorgeht!

Anzahl und nähere Beschreibung der Feuerwerkskörper