Antrag eines Negativzeugnisses für einen Kampfhund

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

 

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO: www.markt-indersdorf.de/meta/datenschutz/

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Ihre persönlichen Daten
Angaben zum Hund
Angaben zur*zum Vorbesitzer*in
weitere Angaben

Wichtige Hinweise:

 

Hat Ihr Hund/Haben Ihre Hunde das Alter von 18 Monaten erreicht, so kann über die
Erteilung eines unbefristeten Negativzeugnisses erst dann entschieden werden, wenn
das Gutachten einer*eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das
Hundewesen zu den Wesensmerkmalen des Hundes/der Hunde vorliegt.
Bitte legen Sie das Gutachten spätestens bis zum Ende des 19. Lebensmonats des
Hundes/der Hunde vor.

 

Beachten Sie bitte: Auch für Mischlinge (z. B. Rottweiler-Mischling) ist ein Antrag
erforderlich.

 

Eine Liste der Hundesachverständigen erhalten Sie auch von der Industrie- und
Handelskammer, Tel.: 089/5116-205, www.muenchen.ihk.de.

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